Post by OSWorX » Mon Dec 01, 2014 4:59 pm

Falls es sich noch nicht herumgesprochen hat, ab 13.12.2014 00:00 tritt das nächste Gesetz für alle Webshops innerhalb der EU in Kraft: Kennzeichnung von Lebensmitteln

Im Detail heisst das, dass ab diesem Datum neben Gastronomie und physischen Shops (also Ladenlokale) auch Webshops welche Lebensmittel (bzw. das was darunter fällt), mit erweiterten Eigenschaften (Merkmalen) kennzeichnen müssen.

Es gibt gewisse Pflichtinformationen welche unbedingt angeführt werden müssen.
Wird das nicht angezeigt, ist mit hohen Bussen zu rechnen (und wer die Abzockermafia kennt weiß dass die schnell reagieren)!

Mehr dazu hier: Shopbetreiberblog

Für Opencart kann zur Anzeige dieser Eigenschaften (da in unmittelbarer Nähe zur Produktbeschreibung und nicht erst im weiteren Bestellverlauf oder gar kurz vor Bestellanahme angezeigt werden muss!), das Modul Produktattribute verwendet werden.

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