Post by OSWorX » Wed Oct 02, 2019 12:04 am

Mit Urteil vom 1.10.2019 hat der EuGH ein wichtiges Urteil zum setzen von Cookies und der Einwilliung dazu erteilt.
Siehe: http://curia.europa.eu/juris/document/d ... id=1495672

Dieses Urteil bestätigt nur die bereits seit 25. Mai 2018 existierende DSGVO.
Und damit dass Webseitenbesucher AKTIV ihre Zustimmung zum setzen von Cookies geben müssen.

Bereits voreingestellte und/oder gesetzte Hacken gelten nicht als aktive Zustimmung und können daher gerichtlich belangt werden.
Ebenso nicht zulässig ist die gängige Praxis einfach nur einen Cookiebanner anzuzeigen mit - eventuell - 1 Möglichkeit der Zustimmung aller Cookies!
Diese unnötigen Banner sind gesetzeswidrig da keine Enscheidungsmöglichkeit gegeben ist und müssen daher so rasch wie möglich gegen eine Option zur Möglichkeit der Einwilligung ausgetauscht werden.

Full Stack Web Developer :: Dedicated OpenCart Development & Support DACH Region
Contact for Custom Work / Fast Support.


User avatar
Guru Member

Posts

Joined
Mon Jan 11, 2010 10:52 pm
Location - Austria
Who is online

Users browsing this forum: No registered users and 99 guests